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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausstellende, Kunstschaffende und Workshopleitende

1. Allgemeines


1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, Claudia Albert (moij momente – Agentur für nachhaltige Evententwicklung), Schröderstiftstr. 16, 20146 Hamburg, und Ihnen als ausstellende, kunstschaffende oder workshopleitende Person. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.


1.2 Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist Deutsch.


1.3 Vertragsschluss

Die Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Ausstellervertrags an die E-Mail-Adresse hello@moijmomente.de stellt das verbindliche Angebot der ausstellenden Person zum Vertragsschluss dar. Wir nehmen dieses Angebot durch die Zusendung der Rechnung an. Mit Zugang der Rechnung kommt der Vertrag zwischen uns wirksam zustande. Der Anspruch der ausstellenden Person auf die Bereitstellung einer Standfläche entsteht jedoch erst, wenn die Teilnahmegebühr vollständig auf unserem Konto eingegangen ist. Bis zur vollständigen Bezahlung steht uns bezüglich aller unserer Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht zu. Sollte die Zahlung nicht innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist erfolgen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


2. Leistungsbeschreibung


2.1 Allgemein

Wir veranstalten deutschlandweit Kultur-Events zum Thema japanische Kultur an verschiedenen Standorten, insbesondere:

  • JAPANDULT München, Alte Kongresshalle, Am Bavariapark 14, 80339 München

  • JAPANMARKT Berlin, Festsaal Kreuzberg, Am Flutgraben 2, 12435 Berlin

  • JAPANMARKT Köln, Stadthalle Köln, Jan-Wellem-Straße 2, 51065 Köln

Wir stellen Ausstellenden, Kunstschaffenden und Workshopleitenden Standflächen bzw. Räumlichkeiten zur Verfügung, um ihre Produkte, Kunstwerke, Dienstleistungen oder Workshops im Rahmen unserer Veranstaltungen zu präsentieren.


2.2 Veranstaltungszeiten

Die Veranstaltungszeiten sind in der Regel:

  • Veranstaltungszeit: 12:00 bis 19:00 Uhr

  • Aufbau: 08:30 bis 11:30 Uhr (der Stand muss um 11:30 Uhr vollständig aufgebaut sein)

  • Abbau: ab 19:00 Uhr

Abweichende Zeiten für einzelne Veranstaltungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Die Stände müssen zum Beginn der Veranstaltung fertig aufgebaut und besetzt sein.


2.3 Leistungserbringung

Wir sind berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.


2.4 Änderungen von Veranstaltungen

Wir behalten uns das Recht vor, aus wichtigem Grund Änderungen am Programm, an der Veranstaltungszeit oder am Veranstaltungsort vorzunehmen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn behördliche Auflagen eine Änderung erforderlich machen oder die Veranstaltungsstätte nicht verfügbar ist. Über wesentliche Änderungen werden Sie rechtzeitig informiert.


3. Zahlung


3.1 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühren verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und ergeben sich aus dem individuell vereinbarten Ausstellervertrag bzw. aus unserer Preisliste. Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist per Überweisung an die angegebene Bankverbindung zu zahlen.


3.2 Zahlungsverzug

Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


3.3 Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.


4. Ausstellungsfläche und Standzuteilung


4.1 Inbesitznahme der Ausstellungsfläche

Die Ausstellungsfläche kann erst nach vollständiger Bezahlung der Teilnahmegebühren am Veranstaltungstag in Besitz genommen werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Standfläche besteht nicht. Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese zumutbar sind und der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.


4.2 Standzuteilung

Die Standzuteilung erfolgt ausschließlich durch uns und kann eigenwillig nicht getauscht, verkleinert oder vergrößert werden. Wir sind berechtigt, die Standfläche aus wichtigem Grund (z. B. behördliche Auflagen, Sicherheitsanforderungen, bessere Ausnutzung der Veranstaltungsfläche) zu verlegen. In diesem Fall informieren wir Sie rechtzeitig und bieten Ihnen eine gleichwertige Alternativfläche an.


4.3 Standgröße und Standgestaltung

Das Einrichten und Ausstatten der Stände ist Sache der ausstellenden, kunstschaffenden oder workshopleitenden Person. Es werden die in der Bewerbung bzw. im Ausstellervertrag angegebenen Hilfsmittel (z. B. Kleiderständer, Tische, Regale) sowie die aufgeführten Produkte zugelassen. Da wir eine möglichst einheitliche und hochwertige Gestaltung anstreben, behalten wir uns vor, etwaige Korrekturen vorzunehmen. Den Weisungen der Veranstalterin ist Folge zu leisten.

Offenes Feuer und Kerzen sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.


4.4 Sauberkeit und Pflege

Jede ausstellende, kunstschaffende oder workshopleitende Person hat den eigenen Standplatz vor, während und nach der Veranstaltung sauber zu halten und zu verlassen. Die bereitgestellten Tische sind mit einer Tischdecke oder einem Tuch abzudecken und dürfen nicht beschädigt werden. Sie sorgen für die Einrichtung Ihres Standes bis zur Eröffnung der Veranstaltung, für das Produktangebot während der Veranstaltung sowie für den Abtransport von Müll, Verpackungen etc. direkt nach dem Ende der Veranstaltung.


5. Pflichten der Ausstellenden, Kunstschaffenden und Workshopleitenden


5.1 Allgemeine Pflichten

Sie verpflichten sich, Ihre Tätigkeit ordnungsgemäß und professionell auszuüben. Sie haben alle erforderlichen Genehmigungen und Nachweise selbst einzuholen und auf Verlangen vorzulegen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich Arbeitssicherheit, Brandschutz und Gewerberecht, obliegt ausschließlich Ihnen. Alle gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.


5.2 Standbetreuung und Standaktivitäten

Die Ausstellungsstände sind während der gesamten Veranstaltungsdauer von Ihnen zu betreuen. Bei Standaktivitäten ist auf die Umgebung und insbesondere auf die Standnachbar:innen Rücksicht zu nehmen. Störende Geräusche oder Belästigungen anderer Ausstellender oder Besucher:innen sind zu vermeiden.


5.3 Mitausstellende und Abtretung

Die Abtretung der Standfläche an Dritte ist nicht möglich. Sie dürfen die Standfläche nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung an Dritte weitergeben oder diese durch Dritte nutzen lassen.


5.4 Verkauf von Produkten

Produkte dürfen nach Beachtung der Verkaufsverbote gemäß Ziffer 5.8 verkauft werden. Der Verkauf ist auf die im Ausstellervertrag bzw. in der Bewerbung angegebenen Produkte beschränkt.


5.5 Besondere Pflichten bei Lebensmittelangebot

Ausstellende, die Lebensmittel anbieten, verkaufen oder abgeben (z. B. Food Trucks, Gastronomiestände), sind ausschließlich selbst verantwortlich für die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Dies umfasst insbesondere:

  • die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für alle Personen, die mit Lebensmitteln      umgehen

  • die Einhaltung der Hygienevorgaben nach der Lebensmittelhygieneverordnung

  • die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Lebensmitteln und Allergenen

  • das Vorhandensein erforderlicher Genehmigungen und Konzessionen

  • die Verwendung von biologisch abbaubarem Geschirr bzw. Mehrweggeschirr

  • die eigenständige Entsorgung des Mülls durch Aufstellung von Müllbehältnissen am eigenen Stand

Die lebensmittelrechtlichen Anforderungen werden Ihnen gesondert mitgeteilt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Nichteinhaltung dieser Vorschriften zu behördlichen Sanktionen und Schadensersatzansprüchen führen kann. Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren.


5.6 Nachhaltigkeit

Wir legen großen Wert auf Nachhaltigkeit und Müllvermeidung. Zur Förderung nachhaltiger Veranstaltungen verpflichten wir Food-Aussteller vertraglich zur Verwendung von biologisch abbaubarem oder Mehrweggeschirr. Diese Verpflichtung ist Teil der Veranstaltungsordnung und Vertragsbedingung. Daher müssen Food-Ausstellende biologisch abbaubares Geschirr bzw. Mehrweggeschirr verwenden und ihren Müll selbst entsorgen. Hierzu müssen sie an ihren Ständen selbst Müllbehältnisse aufstellen. Alle Ausstellenden sind angehalten, Verpackungsmüll zu vermeiden und umweltfreundliche Materialien zu verwenden.


5.7 Haftpflichtversicherung

Sie sind verpflichtet, für die Dauer der Veranstaltung über eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu verfügen. Sie sind selbst für Brand-, Beschädigungs- und Diebstahlversicherungen verantwortlich. Die Deckungssumme sollte mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.


5.8 Verkaufsverbote

Ein striktes Verkaufsverbot besteht für:

  • Waffen und Munition

  • pornografische Artikel

  • lebende bzw. tote Tiere und Menschen

  • Gegenstände mit verfassungsfeindlichen      Symbolen (§ 86a StGB)

  • Waren, die gegen das Urheberrecht verstoßen

  • gefälschte Markenprodukte oder Plagiate

Bei Verstoß gegen diese Verkaufsverbote sind wir berechtigt, Sie sofort von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren besteht.


6. Rücktritt und Stornierung


6.1 Rücktritt durch Sie

Ein Rücktritt nach Unterzeichnung des Ausstellervertrages bzw. nach Vertragsschluss ist nur in Absprache mit uns möglich und ausschließlich schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erklären. Für den eventuellen Verlust haften Sie bis zum Preis des vereinbarten Standgeldes.

Bei einer Absage ab vier Wochen vor dem Veranstaltungstag können die Standgebühren nur nach einer erfolgreichen Neuvergabe des Standplatzes zurückerstattet werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.

Es gelten folgende Regelungen:

  • Rücktritt bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: Rückerstattung nur bei erfolgreicher Neuvergabe des      Standplatzes, es sei denn, Sie weisen nach, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  • Rücktritt ab 4 Wochen vor der Veranstaltung: keine Rückerstattung, volle Standgebühr wird fällig, es sei denn, Sie weisen nach, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


6.2 Rücktritt durch uns

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • Sie gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstoßen und den Verstoß trotz Abmahnung nicht abstellen

  • Sie mit der Zahlung in Verzug geraten und auch nach Mahnung nicht zahlen

  • Sie gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere Lebensmittelrecht, Gewerberecht, Arbeitssicherheit)      verstoßen

  • Sie gegen die Verkaufsverbote gemäß Ziffer 5.8 verstoßen

  • Sie andere Ausstellende oder Besucher:innen belästigen oder das Ansehen der Veranstaltung erheblich schädigen

Im Falle des Rücktritts durch uns aus wichtigem Grund, den Sie zu vertreten haben, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren.


7. Höhere Gewalt und Absage der Veranstaltung


7.1 Höhere Gewalt

Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt, wie etwa durch behördliche Anordnungen, Unwetter, Pandemien, Energieausfälle oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt von uns nicht abgewendet werden können, abgesagt oder vorzeitig beendet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr. Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen Reise-, Übernachtungs- oder sonstiger Folgekosten, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Soweit eine Ersatzveranstaltung durchgeführt wird, wird die bereits gezahlte Standgebühr nach Möglichkeit darauf angerechnet. Sollte dies nicht möglich sein, prüfen wir freiwillig eine angemessene anteilige Erstattung bereits gezahlter Gebühren, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht.


7.2 Terminänderungen und Kürzungen

Wir haften nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen der Veranstaltung, sofern diese nicht von uns zu vertreten sind. Schadensersatzansprüche gegen uns sind in diesen Fällen ausgeschlossen.


8. Haftung


8.1 Haftung der Veranstalterin

Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Wir haften im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.


8.2 Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.


8.3 Haftungsausschluss für Verluste und Diebstahl

Wir übernehmen keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigungen durch Dritte. Sie haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass Sie Ihre Waren, Ausstellungsstücke und Wertsachen gegen Diebstahl sichern bzw. ordnungsgemäß verstauen und versichern.

Besucher:innen und Ausstellende betreten das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr.


8.4 Haftung der ausstellenden, kunstschaffenden oder workshopleitenden Person

Sie übernehmen die volle Haftung für Schäden, die von Ihnen selbst auf der Ausstellungs- und Veranstaltungsfläche verursacht bzw. durch Sie herbeigeführt wurden. Sie haften für alle Schäden, die durch Ihre Tätigkeit, Ihre Produkte, Ihre Kunstwerke oder Ihr Verhalten entstehen. Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Veranstaltungsbesucher:innen, anderer Ausstellender, Behörden oder der Veranstaltungsstätte) frei, die aus Ihrer Tätigkeit resultieren. Dies umfasst insbesondere auch Schäden durch fehlerhafte oder gesundheitsgefährdende Produkte, Lebensmittel oder mangelhafte Dienstleistungen.


9. Recht am Bild und Nutzungsrechte

Wir sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Film- und Tonaufnahmen von Ihnen als ausstellender, kunstschaffender oder workshopleitender Person sowie von Ihren Produkten, Kunstwerken und Workshops anzufertigen. Sie räumen uns das nicht ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, diese Aufnahmen unentgeltlich für Zwecke der Berichterstattung, Dokumentation und Bewerbung unserer Veranstaltungen zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf unseren Websites, in Social-Media-Kanälen (z. B. Facebook, Instagram), in Printmedien, Newslettern, Pressemitteilungen und sonstigen Werbematerialien. Eine Vergütung oder gesonderte Zustimmung ist hierfür nicht erforderlich. Sofern Sie der Verwendung von Aufnahmen, auf denen Sie erkennbar abgebildet sind, widersprechen möchten, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung vor Veranstaltungsbeginn.


10. Datenschutz

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.


11. Schlussbestimmungen


11.1 Gerichtsstand

Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Hamburg. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.


11.2 Erfüllungsort

Als Erfüllungsort gilt der Geschäftssitz von Claudia Albert in Hamburg, sofern keine hiervon abweichende Regelung getroffen wurde.


11.3 Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


11.4 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

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